Barrierefreie Maßnahmen für Ihr Badezimmer
Die Stadt Innsbruck und das Land Tirol bieten umfangreiche Förderungen für Ihre Badsanierung oder Ihren Duschumbau. Wir haben für Sie einen detaillierten Überblick über diese finanziellen Unterstützungen zusammengestellt und erläutern Ihnen die notwendigen Voraussetzungen. Um die Umsetzbarkeit zu überprüfen, bieten wir Ihnen gerne einen kostenlosen Ersttermin bei Ihnen zu Hause an, inklusive einer umfassenden Beratung.
Egger Daniel ist Ihr staatlich geprüfter Spezialist im Bereich Sanitärtechnik und bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei der Planung und Umsetzung Ihrer förderfähigen Badsanierung in Tirol.
Förderungen für Badsanierung und Duschumbau
Die Stadtgemeinde Innsbruck und das Land Tirol bieten Förderungen für den Umbau von Bädern für Senioren und Menschen mit Behinderung, die dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Die Förderung konzentriert sich vor allem auf die Installation einer schwellenlosen Dusche und eines barrierefreien WCs. Darüber hinaus können auch zusätzliche, im Rahmen des Umbaus erforderliche Arbeiten, gefördert werden.
Sparen Sie bis zu 60% der Umbaukosten
In Innsbruck können Bürger je nach Umfang des Umbauprojekts mit einer Förderung von bis zu 13.500€ rechnen, wenn die Mittel von Stadt und Land gemeinsam genutzt werden. Auf Landesebene allein sind bis zu 10.000 € an Fördermitteln verfügbar. Diese Unterstützung erleichtert es erheblich, Badezimmer senioren- und behindertengerecht umzubauen. Alternativ zum einmaligen Zuschuss besteht auch die Möglichkeit, einen Annuitätenzuschuss zu erhalten.
Voraussetzungen für geförderte Badsanierungen in Tirol
Um Förderungen für den altengerechten Badumbau zu
beantragen, sollten folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
— Ausführung durch eine konzessionierte Firma: Egger Daniel ist Ihr staatlich geprüfter Spezialist im Bereich Badumbau.
— Mindestalter: 60 Jahre oder Vorlage eines ärztlichen Attests
über die Notwendigkeit der Maßnahme bzw. eines Nachweises
über Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit.
— Hauptwohnsitz: Der Antragsteller muss in der Wohnung mit Hauptwohnsitz gemeldet sein, unabhängig davon, ob er Mieter oder Eigentümer ist.
— Barrierefreie Dusche: Mindestgröße 90×90 cm oder flächengleich, möglichst schwellenloser Zugang (maximal 3 cm hohe Schwelle zulässig), schwenk- und höhenverstellbare Schlauchbrause, rutschsicherer Duschboden.
— Behindertengerechte Toilette: Mindestsitzhöhe von 46 cm und Haltegriffe.
— Rutschfester Boden im gesamten Badezimmer.
Vollständige
Unterstützung bei
Ihrem Badumbau
Egger Daniel bietet Ihnen eine umfassende Beratung zu Fördermöglichkeiten und realisierbaren Lösungen, um ein altersgerechtes und barrierefreies Badezimmer zu schaffen. Als Gesamtanbieter übernehmen wir für Sie alle erforderlichen Leistungen und garantieren Ihnen eine schnelle und saubere Durchführung des Umbaus. Nach Abschluss des Projekts erstellen wir Ihnen die benötigte Abnahmebestätigung und unterstützen Sie aktiv bei der Abwicklung Ihrer Förderungen.
— Erfahren Sie mehr zum Thema Badezimmer
Für mehr Informationen zu aktuellen Förderungen für barrierefreie und altersgerechte Umbauten besuchen Sie die offiziellen Seiten des Landes Tirol und der Stadt Innsbruck.
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